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Novas Regras do Conselho Federal 19.07.2021

11.9.2020 – Von den Nachbarländern gelangen nur einzelne, über dem Grenzwert liegende Regionen auf die Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko. Grenzregionen sind aktuell ausgenommen. Die angepasste Verordnung tritt am 14. September in Kraft.

Mit diesem Entscheid vom 11. September verfolgt der Bundesrat einen regionalen Ansatz: Nicht ein gesamtes Nachbarland, sondern einzelne Regionen können jeweils auf die Liste der Staaten oder Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko kommen. So wie es bereits andere Länder handhaben.

Von der Quarantänepflicht ausgenommen

Folgende Personengruppen sind neu von der Quarantänepflicht ausgenommen:

  • Kulturschaffende nach einem kulturellen Anlass,
  • Sportlerinnen und Sportler nach einem Wettkampf,
  • Teilnehmende an Fachkongressen

Voraussetzung für die Ausnahme für diese Gruppe: Für die betreffende Veranstaltung im Ausland besteht ein Schutzkonzept, welches eingehalten wird.

  • Personen, die aus beruflichen oder medizinischen Gründen notwendig und unaufschiebbar in ein Risikogebiet reisen müssen

Voraussetzung für die Ausnahme für diese Gruppe: Der Aufenthalt im Ausland dauert nicht länger als fünf Tage, es besteht ein Schutzkonzept, welches eingehalten wird.